Krebsvorsorge
- Pap-Abstriche
- HPV-Abstriche
- Vaginaler Ultraschall
- Darmkrebsvorsorge (Stuhltests, Veranlassung von Coloskopien)
- Blasenkrebstests
- Veranlassung von Mammographien und Mamma-Sonographien
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- HPV-Abstriche
- Vaginaler Ultraschall
- Darmkrebsvorsorge (Stuhltests, Veranlassung von Coloskopien)
- Blasenkrebstests
- Veranlassung von Mammographien und Mamma-Sonographien
Weitere Information zur Krebsvorsorge
Moderne medizinische Erkenntnisse zeigen, dass man mit zusätzlichen Methoden eine wesentliche Verbesserung der herkömmlichen Früherkennung erzielen kann.
Dazu empfehlen wir folgende Zusatzuntersuchungen:
Der Vaginalultraschall kann wertvolle Hinweise auf ernsthafte Erkrankungen der Eierstöcke, der Gebärmutter, der Gebärmutterschleimhaut und der Blase geben. Auch nicht tastbare kleinste Veränderungen werden sichtbar. Die Untersuchung erfolgt ohne Strahlenbelastung, d.h. ist für den Organismus völlig unschädlich.
Der Brust-Ultraschall (Mammasonographie) hilft, nicht tastbare Veränderungen der Brustdrüse zu erkennen. Frauenärzte raten dazu ab dem 35. Lebensjahr.
Der HPV-Test erkennt eine Virus-Infektion am Muttermund, die später verantwortlich für eine Krebsentstehung in diesem Bereich sein kann und beim herkömmlichen Abstrich nicht mit erfasst wird.
Die Dünnschicht-Zytologie zur Untersuchung am Muttermund dient der Früherkennung von Gebärmutterhals-Krebs durch besondere Abstrichtechnik und Untersuchung.
Der immunologische Stuhltest ist ein verbesserter Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs. Der Test hilft, 80% unnötige Darmspiegelungen zu vermeiden.
Die Knochendichtemessung dient der Früherkennung und Verhinderung von Knochenschwund (Osteoporose) vor allem während und nach den Wechseljahren.
Der Blasenkrebstest (Bladder-Check) ist ein Urintest zur Früherkennung von Blasenkrebs.
Mammographie zur Krebsfrüherkennung
Die Mammographie stellt die wichtigste diagnostische Maßnahme zur Früherkennung des Mammakarzinoms dar. Das gesetzliche Mammographie-Screening beginnt mit dem 50. Lebensjahr. Vor dem 50. Lebensjahr ist die Mammograhie als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse in folgenden Fällen anerkannt:
Vorkommen vom Brustkrebserkrankungen in der Verwandtschaft 1. Gradesvorausgegangene Gewebsentnahmen aus einer Brusttastbare Veränderungen des Brustdrüsengewebesim Rahmen der Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung
Die Mammasonographie ist vom Gesetzgeber bisher nicht in den Rahmen der Früherkennungsuntersuchung eingebunden. Sie wird deshalb von den Krankenkassen nicht erstattet, sofern sie nicht aus einem der oben genannten Gründe erfolgt.