(für gesetzlich krankenversicherte Schwangere)
Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Eltern, möglichst viele Ultraschall-Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Eltern möchten über die bildliche Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes eine zusätzliche Sicherheit erhalten. Sie möchten - gleichsam mit Sichtkontakt die Entwicklung des Kindes mitverfolgen.
Die gesetzliche Schwangerenvorsorge sieht jedoch lediglich drei Ultraschalluntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien vor:
- Untersuchung zwischen der 9. und 12. Woche
- Untersuchung zwischen der 19. und 22. Woche
- Untersuchung zwischen der 29. und 32. Woche
Ein gesetzlicher Anspruch auf 3-und 4D besteht grundsätzlich nicht.
Wir bieten 3-und 4D-Untersuchungen mit moderner Technik als Selbstzahlerleistung an.